
Die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 30 vom 28.7.2021 sieht vor, dass mit 6. August 2021 die Pflicht zum Vorweisen der sogenannten „grünen Bescheinigung“ oder „Green Pass“ für die Tätigkeiten der Museen und sonstiger kulturellen Einrichtungen und Orte eingeführt wird. Der Green Pass kann sowohl in ausgedruckter Form als auch digital vorgewiesen werden. Die Pflicht zum…