
Die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 30 vom 28.7.2021 sieht vor, dass mit 6. August 2021 die Pflicht zum Vorweisen der sogenannten „grünen Bescheinigung“ oder „Green Pass“ für die Tätigkeiten der Museen und sonstiger kulturellen Einrichtungen und Orte eingeführt wird.
Der Green Pass kann sowohl in ausgedruckter Form als auch digital vorgewiesen werden.
Die Pflicht zum Vorweisen des Green Pass für Museen besteht ab 6. August 2021; Wer den Green Pass nicht erhalten hat, kann noch bis zum 12. August 2021 den Nachweis der Sanitätsbehörde vorlegen.